Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Insbesondere im Rahmen meiner Tätigkeit als gesetzliche Betreuerin ist mir bewusst geworden, wie wichtig es ist, in gesunden Tagen Vorsorge für das Alter, aber auch schon für unvorhergesehene Dinge, wie Unfälle mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen oder unerwartete schwere Erkrankungen, zu treffen. Dies auch bereits in einem jungen Alter.
Verständlicherweise ist es sicherlich kein Thema, mit dem man sich in gesunden Tagen gerne befasst. Es ist allerdings genau die Zeit, in der man sich mit dieser Thematik beschäftigen sollte. Dann besteht noch die Gelegenheit, persönliche Angelegenheiten zu regeln und festzulegen:

• Wer bekommt Auskunft über meinen Gesundheitszustand, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, mich hierzu zu äußern?
• Wer darf in einer Zeit, in der ich es nicht mehr kann, meine finanziellen Angelegenheiten weiterführen, meine Post öffnen, Anträge für mich bei Behörden und Ämtern stellen?
• Wer kümmert sich im schlimmsten Fall um meine Versorgung?

All diese Fragen und noch wesentlich mehr lassen sich in einer Vorsorgevollmacht regeln.

Ebenso sollte man in einer Patientenverfügung festlegen, welches medizinische Vorgehen man sich wünscht, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht. Welche medizinische Behandlung möchte man und welche soll unterlassen werden? Diese Entscheidungen sollte man selber treffen und nicht anderen überlassen. Gerade nahe Angehörige sind in solchen sehr emotionalen Situationen häufig überfordert und können nicht einschätzen, was der Patient genau in dieser Situation gewollt hätte. Die Verantwortung für das eigene Leben sollte man sich nicht nehmen lassen und deshalb durch eine Patientenverfügung vorsorgen.

Ich berate Sie gerne individuell bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Patientenverfügung, damit genau ihr Wille Gehör bekommt, wenn sie ihn selber nicht mehr kundtun können.